Finanzierung und mögliche Rückerstattung

Hier geht es ausschliesslich darum, ob die Kosten meiner eigenen Dienstleistung je nach Situation allenfalls über zuständige Stellen mitgeprüft oder teilweise zurückgefordert werden können.

Wichtiger Hinweis

Ich bin keine IV-Spezialistin, keine Rechtsvertretung und keine Fachstelle für allgemeine Leistungsabklärungen. Ich unterstütze nur dort, wo es um meine eigene Begleitung geht: also darum, Rechnungen, Belege und die Situation so aufzubereiten, dass bei zuständigen Stellen eine allfällige Mitfinanzierung oder Rückerstattung geprüft werden kann.

Welche Wege je nach Situation relevant sein können

Hilflosenentschädigung

Einfach erklärt – als möglicher Zusammenhang, wenn regelmässige Begleitung im Alltag nötig ist.

Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Kosten, Belegen, Zuständigkeiten und Vorgehen.

Was ich in diesem Bereich konkret übernehme

Was ich nicht anbiete

Keine allgemeine IV-Beratung, keine Rechtsberatung und keine umfassende Abklärung fremder Leistungen oder Ansprüche ausserhalb meiner eigenen Dienstleistung.

Warum diese Klarheit wichtig ist

Gerade bei Finanzierungsthemen schafft eine klare Abgrenzung Vertrauen. So ist von Anfang an verständlich, worin meine Rolle liegt und wofür andere Fachstellen zuständig sind.

Tätig in der Ostschweiz, im Zürcher Oberland sowie je nach Situation auch in weiter entfernten Regionen. Mehr zum Einsatzgebiet.