Einordnung bei IV-Themen

Diese Seite erklärt nicht die IV im Detail. Sie hilft vielmehr dabei einzuordnen, wann IV-Themen im Zusammenhang mit meiner Begleitung eine Rolle spielen könnten.

Meine Rolle

Ich bin keine IV-Fachperson und ersetze keine offizielle Beratung. Wenn es um meine Begleitung geht, kann ich jedoch helfen, Unterlagen, Rechnungen und den Umfang der Unterstützung verständlich darzustellen.

Wobei ich helfen kann

  • Leistungsübersichten zu meiner Begleitung vorbereiten
  • Aufzeigen, welche Unterstützung konkret stattgefunden hat
  • Fragen für Gespräche mit zuständigen Stellen sammeln
  • Unterlagen für eine Prüfung sauber zusammenstellen

Wobei andere zuständig sind

Für die eigentliche Anspruchsprüfung, juristische Fragen oder verbindliche Entscheide sind immer die zuständigen IV-Stellen oder weitere Fachpersonen verantwortlich.

Tätig in der Ostschweiz, im Zürcher Oberland sowie je nach Situation auch in weiter entfernten Regionen. Mehr zum Einsatzgebiet.